Allgemeine Geschäftsbedingungen Swiss Pet Solution (AGB Swiss Pet Solution)

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Swiss Pet Solution (AGB Swiss Pet Solution) gelten für sämtliche Verkäufe der Granovit SA (nachfolgend „Granovit“) von Tierfuttermittel, welches über den Webshop Swiss Pet Solution verkauft wird. Die Swiss Pet Solution ist eine Geschäftseinheit der Granovit SA. GRANOVIT SA, Route des Treize Cantons 2A, 1522 Lucens.

Diese AGB Swiss Pet Solution gelten mit jeder Bestellung eines Käufers oder einer Käuferin (nachfolgend „der Käufer“, mit Granovit gemeinsam „die Parteien“) als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausgeschlossen. Allfällige Vereinbarungen zu den AGB Swiss Pet Solution werden nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

2. Angebot / Bestellung

Bestellungen im Webshop sind für den Käufer verbindlich. Nach dem Absenden der Bestellung bestätigt Granovit den Eingang der Bestellung unmittelbar per E-Mail. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung zustande.

Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer sowie allfällig weiteren gesetzlichen Abgaben. Die Versandkosten werden separat ausgewiesen (vgl. Ziffer 3 hiernach).

Granovit behält sich allfällige Preisänderungen und Fehler vor.

3. Versand

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Soweit Granovit Angaben zu Lieferfristen im Webshop macht, handelt es sich um geschätzte Lieferfristen; diese sind unverbindlich.

Granovit versendet ihre Produkte ausschliesslich an Lieferadressen in der Schweiz.

Die Versandkosten betragen CHF 10.00 pro Paket. Ab einem Warenwert von CHF 50.00 ist der Versand gratis.

4. Zahlung

Zahlungen können mit Kreditkarte (Visa, Master), Twint, Paypal und Rechnung vorgenommen werden.

Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Granovit den gesetzlichen Verzugszins von 5%.

5. Gefahrenübergang

Der Gefahrenübergang geht mit der Übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen über.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an allen von Granovit dem Käufer gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Bezahlung auf diesen über. Solange die vereinbarte Vergütung nicht vollständig bezahlt ist, ist Granovit berechtigt, auf Kosten des Käufers die Eintragung eines etwaigen Eigentumsvorbehalts an allen im Eigentum von Granovit stehenden, sich jedoch im Besitz des Käufers befindenden Waren zu veranlassen.

7. Gewährleistung

Granovit gewährleistet, dass eigens produziertes Tierfutter sämtliche gesetzliche Vorgaben erfüllt. Für Drittherstellerprodukte gelangen die Gewährleistungsregelungen der jeweiligen Dritthersteller zur Anwendung.

8. Lagerkonditionen

Swiss Pet Solution Empfehlung für eine angemessene Lagerung. Wir definieren den Begriff "geeignete Lagerung" durch Dunkelheit (UV-geschützt) und trockene Umgebungstemperatur (15-25°C) 1. Temperaturschwankungen von 10°C dürfen NICHT überschritten werden. Dadurch soll Kondensationswasser vermieden werden. 2. Um die gute Form der Extrudaten zu gewährleisten, müssen Temperaturen unter 0°C vermieden werden. Keine Gefriertemperatur. 3. Die Futtermittel müssen in geschlossenen Säcken aufbewahrt werden, nicht direkt auf dem Boden (nur auf Paletten oder Regalen) und ohne direkten Kontakt zu den Wänden. Die relative Luftfeuchtigkeit der Luft muss zwischen 45-65% liegen. 4. Alle Kunststoff- und Palettenschutzfolien müssen nach Erhalt des gelieferten Futters sofort entfernt werden.

9. Beanstandungen / Mängelrüge

Bei einem Verkauf durch Granovit muss der Käufer unverzüglich bei der Lieferung Qualität und Beschaffenheit der Ware prüfen und, falls sich Mängel ergeben, Granovit sofort Anzeige machen. Versäumt dies der Käufer, so gilt die gekaufte und gelieferte Ware als genehmigt, sofern es sich nicht um Mängel handelt, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren (sogenannte verdeckte Mängel). Bei verdeckten Mängeln ist innerhalb von 2 Geschäftstagen nach deren Feststellung eine schriftliche Anzeige an Granovit zu erstatten. Die Mängelrechte erlöschen 30 Geschäftstage nach Übergabe der Ware durch Granovit.

10. Haftung

Granovit haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden, die an der Ware entstanden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Granovit haftet nicht für Schäden, die nicht an der Ware entstanden sind, insbesondere haftet Granovit nicht für indirekte oder sich aus der mangelhaften Ware ergebenden Folgeschäden irgendwelcher Art. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für Hilfspersonen der Granovit wegbedungen.

11. Datenschutz

Es gelangen die Datenschutzbestimmungen der Granovit zur Anwendung.

12. Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Zur Teilnahme an Gewinnspielen der GRANOVIT SA berechtigt ist jede natürliche Person, welche das 18. Altersjahr vollendet hat. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der GRANOVIT SA und deren beauftragte Firmen. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Die GRANOVIT SA behält sich vor, missbräuchliche Teilnahmen zu löschen. Die Gewinner werden per E-Mail oder Social Media benachrichtigt und können publiziert werden. Die Teilnehmer an Gewinnspielen erklären sich damit einverstanden, dass eingeschickte Bilder oder Texte von der GRANOVIT SA und deren Partnern veröffentlicht werden dürfen. Über den Wettbewerb kann Korrespondenz geführt werden. Barauszahlung und Rechtsweg sind ausgeschlossen. Die erforderlichen, vom Teilnehmer eingegebenen Angaben müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein. Die Teilnahme ist kostenlos und frei von jeglicher Kaufverpflichtung. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Auswertung seiner Daten durch die GRANOVIT SA für Marketingzwecke einverstanden. Insbesondere kann Granovit SA Ihre Daten für die Zustellung von Newslettern oder andere Kommunikation per E-Mail oder Post verwenden. Sie können Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widerrufen. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.

13. Übertragung von Rechten und Pflichten

Granovit ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Käufers auf einen Dritten zu übertragen.

14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen Granovit und dem Käufer untersteht Schweizerischem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts/Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

Meinungsverschiedenheiten werden durch die Parteien gütlich zu regeln versucht.

Gerichtsstand ist am Sitz der Granovit.

15. Vorrang der deutschen Version

Diese AGB werden in deutscher und französischer Sprache abgefasst. Bei Differenzen ist der deutsche Text massgebend.

© 2022 Swiss Pet Solution